Hier finden Sie den „Antrag auf Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern“ gemäß § 43 Absatz 3 Schulgesetz für das Land NRW.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Antrag im Vorfeld frühzeitig (mindestens eine Woche vorher) bei der Klassenleitung bzw. der Schulleitung einreichen müssen. Bei einer Beurlaubung bis zu einem Tag entscheidet die Klassenleitung, außer dieser liegt unmittelbar vor oder nach den Ferien/Feiertagen. Bei mehrtägigen Beurlaubungsanträgen und vor/nach den Ferien/Feiertagen entscheidet die Schulleitung.